HQ100 Mindel

Überschwemmungsgebiet ohne Hochwasserschutz

Siedlungen und Verkehrswege müssen grundsätzlich vor Hochwasser geschützt werden. Die Kenntnis der von Natur aus gegebenen Überschwemmungsgebiete ist dabei in vielerlei Hinsicht notwendig. Sie dienen als Planungsgrundlage bei der Ausweisung von Bauland durch die Kommunen und für die Durchführung von Hochwasserschutzmaßnahmen. Außerdem sind sie hilfreich für die Einsatzplanung im Hochwasserfall.

Gemäß Wasserrecht müssen die Länder Überschwemmungsgebiete "amtlich festsetzen". Dies geschieht per Verordnung. In diesen Gebieten sind dann bestimmte Handlungen und Nutzungen verboten oder eingeschränkt. Die Festsetzung orientiert sich an der bei einem HQ100 überschwemmten Fläche. Das Überschwemmungsgebiet bei HQ100 stellt die aktuelle Gefahrensituation ohne Hochwasserschutzmaßnahmen dar.

Das Überschwemmungsgebiet der Mindel im Landkreis Günzburg ist noch nicht amtlich festgesetzt. Die „vorläufige Sicherung“ des Überschwemmungsgebietes, die Vorstufe zum Festsetzungsverfahren, erfolgte am 24. August 2009. Das Landratsamt Günzburg hat das Überschwemmungsgebiet der Mindel bekannt gegeben. Mit dieser Bekanntmachung gelten die als Überschwemmungsgebiet dargestellten Flächen nach Art. 61 g BayWG als "vorläufig gesicherte" Gebiete.

Die Bekanntmachung mit den Übersichtskarten und Erläuterungen zu den damit folgenden Rechtswirkungen gibt es im Internet auf der Website des Landkreises Günzbug.

Im Anschluss an die amtliche Bekanntmachung des Überschwemmungsgebietes mit der „vorläufigen Sicherung“ folgt das Festsetzungsverfahren.


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